Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Einzelfirma Hoof and Horsecoach, Inhaberin Lara Meier
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftstätigkeiten zwischen der Einzelfirma Hoof and Horsecoach, Inhaberin Lara Meier, und dem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Durch das Buchen eines Termins anerkennt der Kunde automatisch die vorliegenden AGB.
2. Erklärung für verwendete Pronomen
Verwendete Pronomen und Geschlechtsbezeichnungen gelten immer sinnbildlich für alle sozialen, gelebten und gefühlten Geschlechter.
3. Termine
Vereinbarte Terminabsprachen zwischen Hoof and Horsecoach und dem Kunden sind verbindlich.
Absagen aufgrund von Krankheit oder Unfall (Mensch oder Pferd) sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per SMS oder per WhatsApp kostenfrei möglich.
In allen anderen Fällen (z. B. Terminkollisionen, Wetter, andere Verpflichtungen) ist eine Absage mindestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin erforderlich.
Nicht rechtzeitig annullierte oder verschobene Termine werden mit 80 % der geplanten Leistung in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungskonditionen
Es gelten die publizierten Preise (Internet). Preisanpassungen behält sich Hoof and Horsecoach vor. Die von Hoof and Horsecoach erbrachten Leistungen sind direkt nach jeder Behandlung zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bar, TWINT sowie gängige Debit- und Kreditkarten. Für versendete Rechnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 verrechnet. Für jede ausgestellte Mahnung werden Mahnkosten von CHF 10.00 fällig.
5. Behandlungen (Huforthopädie)
Bei oder vor der Erstkonsultation wird eine ausführliche Anamnese (Anamnese-/Anmeldeformular) erstellt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Der Kunde informiert, ohne Aufforderung, bei späteren Konsultationen über gesundheitliche Veränderungen der Equiden. Behandlungen erfolgen nach aktuellem und zeitgemässem Wissen, Erfahrungen, Methoden und Techniken. Für die Hufbearbeitung wird gemäss den spezifischen Vorgaben des Verbandes Schweizer Huforthopäden (VSHO) und den Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfahren. Wir richten unser Angebot an medizinisch abgeklärte Equiden. Wir geben keine Heilungsgarantie und kein Heilungsversprechen ab. Pferdebesitzer ohne ausgefülltes und/oder unterschriebenes Anamnese-/ Anmeldeformular werden nicht als Kunden aufgenommen.
6. Datenspeicherung und fotografische Dokumentation
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftnotwendig (Buchhaltung, Rechnungsstellung, Terminplanung etc.) und im Rahmen des Datenschutzgesetzes, speichern, ablegen und verarbeiten. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotografien von Befunden oder Situationen vor, während bzw. nach der Hufbearbeitung angefertigt werden können. Diese Bilder dienen neben der Verlaufskontrolle insbesondere auch der Dokumentation der Behandlung. Persönliche Daten werden weder veröffentlicht noch weitergegeben (ausgenommen Adressdaten für Versandzwecke durch die Post oder Paketdienste).
7. Gutscheine / Kunden-Abo
Keine Auszahlung des Gesamt- oder Restbetrages. Kein Ersatz bei Verlust oder Diebstahl. Das Guthaben auf dem Gutschein/Kunden-Abo wird nicht verzinst. Die Gutscheine sind unpersönlich.
8. Haftungshinweis
Die Haftpflichtversicherung für die geleistete Arbeit ist Sache von Hoof and Horsecoach. Hoof and Horsecoach übernimmt keine Tierhalterfunktion, da der Pferdeeigentümer oder eine durch ihn beauftragte Person bei der Bearbeitung stets anwesend ist. Jede Beanstandung einer erhaltenen Behandlung muss rasch möglichst, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen telefonisch, per SMS, per WhatsApp oder persönlich gemeldet werden. In diesem Fall wird ein zeitnaher Termin für eine Nachkontrolle / Nachbesserung angeboten. Tierkranken- und Tierhalterversicherung ist Sache des Kunden oder dessen Pensionsgebers.
Keine Haftung wird übernommen, wenn:
- der Pferdebesitzer ohne vorgängige Absprache Arbeiten am Huf selbst vornimmt.
- medizinisch relevante Veränderungen nicht mitgeteilt wurden.
9. Gewährleistung auf Produkte
9.1. Hufschuhe: Hoof and Horsecoach betreibt keinen Hufschuhhandel. Die Grössenberatung erfolgt nach bestem Wissen, es wird jedoch keine Gewährleistung für Passgenauigkeit übernommen. Schuhe sollen vor Kauf getestet werden.
9.2. Abgegebene Produkte: Reinigungs- und Pflegemittel, Verbandsmaterial etc. werden dem Kunden auf Wunsch abgegeben. Der Kunde informiert sich selbständig über die sachgemässe Verwendung. Es erfolgt keine Haftung bei Fehlanwendung. Arzneimittel der Kategorien A und B werden nicht abgegeben.
10. Pferdetraining, Bodenarbeit und Reitunterricht
Trainingsangebote erfolgen individuell auf das Pferd-Mensch-Paar abgestimmt und basieren auf Natural Horsemanship sowie aktuellen Erkenntnissen aus Verhalten, Biomechanik und Lerntheorie. Es wird keine Erfolgsgarantie übernommen.
10.1. Haftung im Training: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Hoof and Horsecoach haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in der Verantwortung des Kunden. Hoof and Horsecoach verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aufkommt, welche durch eigenes Verschulden im Training verursacht wurden.
10.2. Verhalten und Ausrüstung: Der Kunde sorgt für eine tierschutzkonforme Ausrüstung. Bei gesundheitlichen Bedenken oder ungeeigneter Ausrüstung kann das Training abgebrochen werden.
10.3. Reitunterricht im Gelände: Verantwortung liegt beim Reiter. Reithelm ist Pflicht. Minderjährige nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
11. Beritt ohne Besitzer
Beritt ist möglich beim Kunden vor Ort oder an der Mountain Ranch in Aeschi bei Spiez.
11.1. Verantwortung & Betreuung: Der Besitzer verpflichtet sich, alle relevanten Gesundheitsinformationen offen mitzuteilen. Betreuung erfolgt nach bestem Wissen.
11.2. Haftung: Während des Beritts ist Hoof and Horsecoach durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Diese greift bei Schäden durch eigenes Verschulden. Für alle weiteren Risiken bleibt die Tierhalterhaftung beim Eigentümer.
11.3. Tierarzt / Notfälle: Bei Notfällen wird der Besitzer umgehend kontaktiert. Bei Nichterreichbarkeit entscheidet Hoof and Horsecoach im Sinne des Tierwohls und zieht nötigenfalls einen Tierarzt hinzu. Die Kosten trägt der Eigentümer.
11.4. Fütterung und Versorgung: Die Unterbringung erfolgt gemäss den Standards der Mountain Ranch. Ergänzungsfutter ist vom Besitzer bereitzustellen.
11.5. Besuche und Kommunikation: Besuche sind jederzeit möglich. Es erfolgt regelmässige Rückmeldung zum Trainingsstand sowie ein Abschlussgespräch.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Bestimmung.
13. Schlussbestimmungen
Mit der Auftragserteilung – auch mündlich – bestätigt der Kunde, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ebenso bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Niederlassungsort von Hoof and Horsecoach.